Allgemeine Geschäftsbedingungen Maßgeschneiderte Produkte
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Allgemeine Verkaufsbedingungen Maßgeschneiderte Plüschtiere
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Maskottchen
ARTIKEL 1: ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN EINWENDBARKEIT DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen werden systematisch auf den Dokumenten vermerkt, die jedem Käufer adressiert oder ausgehändigt werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, eine Bestellung aufzugeben. Folglich bedeutet die Aufgabe einer Bestellung die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Ausschluss aller anderen Dokumente wie Prospekte, Kataloge usw., die vom Verkäufer herausgegeben werden und nur als Hinweis dienen. Die Tatsache, dass sich der Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer dieser Bedingungen ausgelegt werden.
ARTIKEL 2: ANGEBOT UND AUFTRAGSERTEILUNG
Aufträge sind erst dann endgültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Diese Bestätigung ergibt sich aus der Unterzeichnung eines Auftragsformulars, einer Auftragsbestätigung, des Kostenvoranschlags und ganz allgemein des Gut zum Druck. Im Falle einer Bestätigung durch Rücksendung der Druckfreigabe ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Annahme zu den Bedingungen des zuvor übermittelten Kostenvoranschlags oder gegebenenfalls nur der Herstellungsunterlagen erfolgt. In jedem Fall ist die Gesellschaft 2G PUBLICITE an die von ihren Vertretern oder Angestellten erteilten Aufträge nur vorbehaltlich dieser schriftlichen und unterschriebenen Bestätigung gebunden.
Die Annahme kann auch aus der Lieferung von Waren und der Ausführung von Leistungen resultieren. In jedem Fall, außer bei Wiederholungsaufträgen, wird dem Kunden ein Gut zum Druck zugesandt, in dem die Merkmale, insbesondere die grafischen Merkmale, der bestellten Leistungen zusammengefasst sind. Die Gesellschaft 2G PUBLICITE ist dann nur in Bezug auf die in diesem Gut zum Druck definierten und vom Kunden akzeptierten Merkmale vertraglich verpflichtet. Die Gesellschaft 2G PUBLICITE behält sich im Übrigen das Recht vor, auf industrielle oder marktbezogene Unteraufträge zurückzugreifen. Jedes Modell oder jede Studie, die nicht innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Bereitstellung durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wird, wird nach Zeitaufwand gemäß den Kostentabellen von 2G PUBLICITE berechnet, von denen dem Kunden vorab ein Exemplar ausgehändigt wurde.
In Bezug auf die Aktivität Planet Maskottchen :
– Bei einem neuen Auftrag ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages erforderlich. Sobald die Auswahl der Stoffe bestätigt ist, kann diese Anzahlung im Falle einer Stornierung des Auftrags nicht zurückerstattet werden. Außerdem wird im Falle einer Stornierung (vor der Formgebung des Maskottchens) kein Aufpreis berechnet. Der gesamte Betrag der Bestellung wird fällig, sobald das Maskottchen in der Bauphase ist (gemeinsames Strukturfoto).
– Im Rahmen einer Auftragserneuerung werden die Elemente des vorherigen Dossiers vollständig übernommen. Es wird kein Probeexemplar gesendet, es sei denn, der Kunde wünscht dies. Eine Anzahlung von 50% ist erforderlich. Die Erneuerung eines Auftrags ohne Angabe von Änderungen durch den Kunden gilt als Produktionsbeginn, Bestellung des Materials etc. Im Falle einer Stornierung des Auftrags: Die Anzahlung wird als fällig betrachtet, wenn die Stornierung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung des Auftrags erfolgt. Wenn die Stornierung vor der Herstellung des Maskottchens erfolgt, wird kein Zuschlag berechnet. Der Gesamtbetrag der Bestellung wird fällig, wenn sich das Maskottchen in der Bauphase befindet (gemeinsames Strukturfoto).
ARTIKEL 3: LIEFERUNG UND ERBRINGUNG DER LEISTUNGEN
Die Lieferung der Waren erfolgt durch direkte Übergabe der Waren an den Käufer in den Räumlichkeiten der Gesellschaft 2G PUBLICITE, sofern nicht anders angegeben. In diesem Fall übernimmt die Gesellschaft 2G PUBLICITE in keinem Fall die Lieferung der Waren. Die Lieferung erfolgt durch einen privaten Spediteur auf Risiko des Empfängers. Die Leistungen werden innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen erbracht, wenn dies der Fall ist, und andernfalls innerhalb angemessener Fristen, wobei gegebenenfalls insbesondere Witterungseinflüsse und Versorgungsengpässe berücksichtigt werden. In jedem Fall können Überschreitungen der Liefer- und Ausführungsfristen nicht zu Schadensersatzansprüchen oder gar zur Stornierung laufender Aufträge führen. Im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten die folgenden nicht erschöpfenden Listen als Fälle höherer Gewalt, die die Gesellschaft 2G PUBLICITE von ihrer Verpflichtung entbinden:
– Krieg, Aufruhr, Feuer, Streiks, Unfall, Unmöglichkeit der Versorgung…
Die Firma 2G PUBLICITE wird ihren Kunden rechtzeitig über die oben genannten Fälle und Ereignisse informieren.
In jedem Fall kann die Lieferung von Waren oder Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen nur dann fristgerecht erfolgen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft 2G PUBLICITE, unabhängig von der Ursache, nachgekommen ist. Die Mengentoleranzen bei der Lieferung betragen je nach Auflage zwischen plus oder minus 2 % und 10 % der in der Bestellung angegebenen Mengen. Die Mengentoleranzen bei der Lieferung von Endlosmaterial entsprechen den in der grafischen Industrie üblichen Toleranzen, die je nach Komplexität der Dokumente variieren können. Die Mengentoleranzen der gelieferten Werbeartikel können um bis zu 10 % von der bestellten Menge abweichen.
ARTIKEL 4: VERTRAULICHKEIT
Die Studien, Modelle, Pläne, Zeichnungen und ganz allgemein alle von der Gesellschaft 2G PUBLICITE übermittelten oder versandten Dokumente bleiben ihr alleiniges Eigentum: Sie dürfen daher aus keinem Grund an Dritte weitergegeben werden.
ARTIKEL 5: RECHT AUF GEISTIGES EIGENTUM
Für jeden Auftrag, der die Reproduktion eines Objekts, einer Marke, eines Designs und ganz allgemein jeder Kreation beinhaltet, die durch die Bestimmungen des Gesetzes über geistiges Eigentum, insbesondere im Rahmen des Urheberrechts, geschützt ist, muss der Kunde mindestens ein Reproduktionsrecht zu seinen Gunsten bestätigen oder das Eigentum an diesen Rechten besitzen oder diese Rechte an ihn abtreten. Sollte sich herausstellen, dass der Kunde keines dieser Rechte besitzt, kann die Gesellschaft 2G PUBLICITE in keinem Fall haftbar gemacht werden. Folglich bleibt die Gesellschaft 2G PUBLICITE alleiniger Inhaber der Urheberrechte an ihren originellen Kreationen, und zwar für die gesamte Dauer des Schutzes, den diese Kreationen erhalten können, und für alle Länder, in denen ein solcher Schutz anerkannt wird. Dem Kunden wird daher keine Abtretung dieser Rechte gewährt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
ARTIKEL 6: PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – STRAFEN
Die Preise der Gesellschaft 2G PUBLICITE verstehen sich ohne Steuern und sind in Euro angegeben und zahlbar. Die Höhe dieser Preise ist in den Bestellungen oder Angeboten angegeben. Jeder Betrag, der nicht bis zum Fälligkeitsdatum auf der von der Gesellschaft 2G PUBLICITE ausgestellten Rechnung bezahlt wird, zieht von Rechts wegen als Strafklausel und in Anwendung des Gesetzes 92-1442 vom 31. Dezember 1992 in seiner geänderten Fassung eine Strafe für verspätete Zahlung nach sich, die durch Anwendung eines Zinssatzes in Höhe des Eineinhalbfachen des gesetzlichen Zinssatzes auf alle noch ausstehenden Beträge berechnet wird, und dies alles in Abweichung von Artikel 1153 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darüber hinaus verliert der Kunde bei Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Strafen alle Rabatte und Rückvergütungen, die in Höhe der fälligen Strafen gewährt wurden.
ARTIKEL 7: RISIKOÜBERTRAGUNG
Der Gefahrenübergang für die bei der Gesellschaft 2G PUBLICITE bestellten Produkte erfolgt, selbst wenn die Parteien eine frachtfreie Lieferung vereinbart haben, mit dem Versand aus den Räumlichkeiten der Gesellschaft 2G PUBLICITE. Daraus ergibt sich insbesondere, dass die Waren in jedem Fall auf Risiko des Käufers reisen, dem es obliegt, im Falle von Schäden, Verlusten oder Fehlmengen einen Vorbehalt zu machen oder einen Regress beim verantwortlichen Spediteur geltend zu machen, und zwar in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, die diese Materie regeln.
ARTIKEL 8: EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL
Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass die bestellten Produkte mit einer Klausel verkauft werden, die die Übertragung ihres Eigentums der vollständigen Zahlung des Preises in Haupt- und Nebenbeträgen unterordnet. Es wird in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass die einfache Übergabe eines Wechsels, der eine Zahlungsverpflichtung begründet, wie z.B. Wechsel oder ähnliches, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel darstellt, wobei die Forderung der Gesellschaft 2G PUBLICITE gegenüber dem Kunden mit allen damit verbundenen Garantien, einschließlich des Eigentumsvorbehalts, bestehen bleibt, bis der genannte Wechsel tatsächlich bezahlt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen verhindern nicht, dass mit der Lieferung der Waren die Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sowie die Schäden, die sie verursachen können, auf den Kunden übergehen. Der Käufer muss eine Versicherung abschließen, die die ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren entstehenden Risiken abdeckt. Solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die gelieferten Waren individualisieren. Erfolgt keine Individualisierung, kann der Verkäufer die Rückzahlung verlangen oder die noch auf Lager befindlichen Waren zurücknehmen. Im Falle einer Pfändung oder eines sonstigen Eingriffs Dritter in die Waren muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich davon in Kenntnis setzen, damit dieser sich widersetzen und seine Rechte wahren kann. Der Käufer darf das Eigentum an den Waren nicht verpfänden oder zur Sicherheit abtreten.
ARTIKEL 9: GEWÄHRTE GARANTIEN
Die Gesellschaft 2G PUBLICITE unterliegt der gesetzlichen Garantie für versteckte Mängel gemäß Artikel 1642 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mängel und Beschädigungen, die insbesondere durch eine unsachgemäße Lagerung, eine anormale Nutzung der Produkte, durch äußere Einflüsse oder durch eine vom Verkäufer nicht spezifizierte Änderung des Produkts verursacht wurden, sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die festgestellten Mängel oder Beschädigungen von den vom Kunden gelieferten Materialien herrühren. Im Übrigen kann die Garantie für offensichtliche Mängel nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde sie unter den folgenden Bedingungen geltend macht:
– Jede Reklamation muss, um gültig zu sein, mit Belegen versehen sein, die die Realität der Mängel oder die Nichtübereinstimmung der gelieferten Waren belegen, und innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Waren an die Gesellschaft 2G PUBLICITE gerichtet werden. Andernfalls wird keine Rücksendung von Waren von der Firma 2G PUBLICITE akzeptiert, da es ihr freisteht, nicht gerechtfertigte Reklamationen abzulehnen.
– Jede Rücksendung eines Produkts muss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer formell vereinbart werden. Für Produkte, die ohne diese Vereinbarung zurückgegeben werden, kann in keinem Fall eine Gutschrift ausgestellt werden. In jedem Fall kann die von der Gesellschaft 2G PUBLICITE festgestellte Mangelhaftigkeit eines Teils der Ware vorbehaltlich der obigen Bestimmungen zum Umtausch dieser Waren oder zur Ausstellung einer Gutschrift führen, kann aber in keiner Weise die Ablehnung der gesamten gelieferten Waren begründen oder rechtfertigen.
ARTIKEL 10: ZUSTÄNDIGKEIT – ANFECHTUNG
Die Auslegung und Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller Rechtsakte, die sie ergänzen oder auf sie folgen, unterliegen ausschließlich dem französischen Recht. Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Ausführung oder Auslegung dieser Rechtsakte und Bedingungen fallen in die Zuständigkeit des Handelsgerichts CLERMONT-FERRAND, wenn der Vertragspartner selbst ein Kaufmann ist, und des Tribunal de Grande Instance oder d’Instance am Wohnsitz des Beklagten, wenn der Vertragspartner kein Kaufmann ist, auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, eines Garantieanspruchs oder einer Vielzahl von Beklagten.